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Lesezeit – 8 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 13 September, 2024

Trade Republic Einlagensicherung – Wie sicher ist mein Geld?

Das Gute vorweg: Auch beim Neobroker Trade Republic sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Person und Bank gesetzlich geschützt. Allerdings liegen die Verrechnungskonten der Anleger nicht bei Trade Republic, sondern bei Partnerbanken, die teils einer ausländischen Aufsicht unterliegen. Welche Entschädigungssysteme greifen dort und was passiert mit den Wertpapieren im Falle einer Bankinsolvenz?

Frank Baecke
Autor
Iris-Schulte-Renger
Geprüft von
Iris Schulte-Renger , Head of Content

Das Wichtigste in Kürze

  • Trade Republic verwahrt nicht-investierte Anlegergelder auf Verrechnungskonten bei Partnerbanken. Im Falle einer Bankeninsolvenz sind die Guthaben pro Kunde und Bank bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. 
  • Für die Wertpapiere gilt dagegen die Anlegerentschädigung. Wertpapiere gehören nicht zur Konkursmasse einer Bank, sie sind Eigentum des Kunden. Die Gläubiger der Bank können nicht darauf zugreifen.
  • Sollten Wertpapiere, Dividenden oder Verkaufserlöse im Insolvenzfall nicht an den Kunden herausgegeben werden können, ersetzt die Anlegerentschädigung bis zu 90 Prozent der Forderungen, jedoch maximal 20.000 Euro.

Der Berliner Neobroker Trade Republic hat das Handeln mit Wertpapieren und Kryptowährungen extrem vereinfacht und damit viele Kunden gewonnen. Das Erfolgsgeheimnis: Traden via Smartphone-App oder Webbrowser in Verbindung mit sehr niedrigen Gebühren und schnellen Handlungsmöglichkeiten. Diese Kombination bescherte dem 2015 gegründeten Unternehmen bereits vier Millionen Kunden in 17 Märkten.

Doch ein Trading-App-Anbieter sollte nicht nur einfaches und kostengünstiges Investieren ermöglichen. Genauso wichtig ist die sichere Verwahrung der Wertpapiere und der Kundengelder. In diesem Punkt gibt es bei Trade Republic eine Besonderheit: Die zu den Wertpapierdepots gehörigen Verrechnungskonten werden nicht bei Trade Republic, sondern bei Partnerbanken geführt. „Aktuell sind dies die Deutsche Bank, die J.P. Morgan SE, die Citibank Europe plc und die HSBC Continental Europe S.A.“, teilt Trade Republic in den FAQ auf seiner Website mit.

Kunden sind bei jeder Bank abgesichert

Bei welcher Bank der Anleger landet, kann er nicht beeinflussen. Die Zuweisung erfolgt automatisch. In der App wird ihm die jeweilige BIC angezeigt. Dass der Kunde die Partnerbank nicht selbst auswählen kann, ist unproblematisch, da bei allen vier Geldhäusern die nicht-investierten Kundengelder auf den Verrechnungskonten bis zu 100.000 Euro gegen eine Bankeninsolvenz abgesichert sind. 

Allerdings greifen unterschiedliche Einlagensicherungen. Deutsche Bank und J.P. Morgan SE unterliegen der Aufsicht durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Hier gilt die deutsche gesetzliche Einlagensicherung, die Kundengelder bis 100.000 Euro absichert. Zusätzlich gehören beide Banken dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Dieser Fonds sichert die Einlagen von Privatpersonen über die gesetzlichen 100.000 Euro hinaus mit mindestens 750.000 Euro bis maximal 5 Millionen Euro ab.

Citibank Europe plc und HSBC Continental S.A. werden dagegen von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt. Die Citibank Europe plc ist die europäische Tochtergesellschaft der US-Bank Citigroup Inc. und sichert Kundeneinlagen über das irische Einlagensicherungssystem bis zu einer Höhe von 100.000 Euro ab. Die HSBC Continental Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in Paris. Trade Republic arbeitet jedoch mit der HSBC-Niederlassung Irland zusammen. Diese unterliegt der französischen Einlagensicherung, die ebenfalls bis zu 100.000 Euro pro Kunde schützt.

Zwei gesetzliche Entschädigungssysteme

Für den Fall einer Bankinsolvenz gibt es zwei gesetzliche Entschädigungssysteme: das Einlagensicherungssystem, in dem jede Bank automatisch Mitglied ist, und das Anlegerentschädigungssystem, in dem jedes Wertpapierhandelsunternehmen Mitglied ist. Beide Systeme finanzieren sich aus den Beiträgen ihrer Mitgliedsunternehmen.

Einlagensicherungssystem
  • schützt die Einlagen des Bankkunden
  • die Einlagen werden ersetzt von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
  • Der gesetzliche Entschädigungsanspruch beträgt maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank (nicht pro Konto!)
  • Bei Gemeinschaftskonten hat jeder Kontoinhaber einzeln Anspruch auf Entschädigung
  • Ist die Bank zusätzlich Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds, sind auch Schäden abgesichert, die 100.000 Euro übersteigen.
Anlegerentschädigungssystem
  • schützt Ansprüche des Anlegers auf Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (z.B. Ausschüttungen, Verkaufserlöse etc.)
  • geschützt ist zudem der Anspruch des Anlegers auf Herausgabe der Wertpapiere
  • Für die Verbindlichkeiten kommt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen auf (EdW)
  • Der gesetzliche Entschädigungsanspruch ist auf 90 Prozent der Forderungen aus Wertpapiergeschäften bzw. auf maximal 20.000 Euro begrenzt.
  • Die Anlegerentschädigung springt nicht ein bei entgangenen Gewinnen oder Verlusten infolge einer falschen Anlagestrategie oder einer falschen Beratung durch die Bank.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es in Deutschland neben den gesetzlichen Sicherungssystemen auch einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds sowie bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken sogenannte institutsbezogene Sicherungssysteme gibt.

100.000 Euro pro Kunde und Bank, nicht pro Konto

Wie bei allen Banken gilt auch bei Trade Republic und seinen Partnerinstituten, dass maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert sind, nicht pro Konto. Das bedeutet: Im Falle einer Bankinsolvenz werden die Guthaben des Kunden auf allen Konten derselben Bank zusammenaddiert. Wer als Trade Republic-Kunde zum Beispiel 60.000 Euro auf seinem Verrechnungskonto bei der Deutschen Bank hat und weitere 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto der Konzerntochter Postbank, der bekommt im Entschädigungsfall genau 100.000 Euro erstattet, nicht 110.000 Euro.

Individuelle Absicherung trotz Treuhandsammelkonto

Trade Republic richtet bei seinen Partnerbanken nicht für jeden Kunden ein eigenes Konto ein, sondern bündelt die Einzahlungen auf Treuhandsammelkonten. Das bedeutet aber nicht, dass sich alle Kunden eines Sammelkontos die Entschädigungssumme von 100.000 Euro teilen müssen. Vielmehr wird das Sammelkonto so geführt, dass jedem einzelnen Kunden seine eingezahlten Gelder zugeordnet werden können und dieser uneingeschränkten Zugriff darauf hat.

Entscheidend an diesem System ist, dass auch hier die gesetzliche Einlagensicherung gilt, und zwar für jeden Kunden individuell. Wird eine treuhandsammelkonten-führende Bank zahlungsunfähig, erhält jeder einzelne Kunde aus der Einlagensicherung seine individuelle Entschädigung bis zur Höhe von maximal 100.000 Euro. Die Absicherung funktioniert hier genauso wie bei jedem Privatkonto.

So sind Wertpapiere bei Trade Republic geschützt

Die Wertpapiere der Trade Republic-Kunden werden bei der HSBC Deutschland aufbewahrt, die für Trade Republic als Depotbank fungiert. Die Lagerung erfolgt sowohl im Inland als auch im Ausland. Wichtig zu wissen: Wertpapiere werden als Sondervermögen aufbewahrt und sind Eigentum des Kunden. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Bankinsolvenz nicht in die Insolvenzmasse fallen und somit auch nicht von den Gläubigern der Bank zur Schuldentilgung genutzt werden können.

Sollte es im Insolvenzfall dazu kommen, dass Trade Republic weder die Wertpapiere selbst noch die Verkaufserlöse oder Dividenden an den Kunden herausgeben kann, greift die gesetzliche Anlegerentschädigung. Sie ist im europäischen Recht geregelt und sieht vor, dass der Kunde einen Anspruch auf 90 Prozent seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften hat, maximal aber auf einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro.

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Häufig gestellte Fragen

Ist Trade Republic eine Bank?

Trade Republic startete zunächst als Wertpapierhandelsbank, erhielt aber im Dezember 2023 eine Lizenz als Vollbank. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin wird von der BaFin beaufsichtigt und bietet Kunden alle gesetzlichen Sicherheiten für ihre Einlagen. Mit der Vollbanklizenz kann Trade Republic über den Wertpapierhandel hinaus weitere Finanzdienstleistungen anbieten, etwa Girokonten, Kredite oder Sparprodukte.

Was passiert, wenn Trade Republic oder eine Partnerbank insolvent wird?

Bei einer Bankeninsolvenz sind die Gelder der Kunden auf den zum Depot gehörenden Verrechnungskonten durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zur Obergrenze von 100.000 Euro abgesichert. Für diese Absicherung zahlen die Banken regelmäßig Beträge in einen Einlagensicherungsfonds ein. Kann eine Bank im Insolvenzfall die Einlagen der Kunden nicht mehr selbst auszahlen, springt der Einlagensicherungsfonds ein. 

Muss ich mich selbst um die Entschädigung aus der Einlagensicherung kümmern?

Nein. In der Regel muss der Bankkunde nichts unternehmen, um aus der Einlagensicherung entschädigt zu werden. Sobald die Finanzaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt hat, erfolgt die Auszahlung innerhalb einer Woche.

Ist mein Geld auch bei einer ausländischen Bank geschützt?

Ja. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen alle Staaten die Einlagen bei Banken bis zur Höhe von 100.000 Euro absichern. Zum EWR zählen die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die BaFin weist allerdings darauf hin, dass im Ausland konkrete Bedingungen und Details der Absicherung von deutschen Regelungen abweichen können.