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Lesezeit – 8 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 1 Januar, 2025

Trade Republic Einlagensicherung – Wie sicher ist mein Geld?

Bei Trade Republic sind Kundengelder und Wertpapiere durch zwei verschiedene Sicherungssysteme geschützt. Doch wie greifen diese Systeme im Ernstfall? Ein genauer Blick auf die Sicherheit von Geld und Anlagen.

Frank Baecke
Autor
Finanzfuchs
Geprüft von
Finanzfuchs-Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

  • Obwohl Trade Republic inzwischen eine Vollbanklizenz besitzt, werden die Verrechnungskonten weiterhin von Partnerbanken verwaltet.
  • Nicht-investierte Kundengelder auf den Verrechnungskonten sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
  • Für Wertpapiere sowie Ansprüche auf Ausschüttungen und Verkaufserlöse springt die Anlegerentschädigung ein.

Wer bei einem Neobroker über eine Mobile App oder eine Webanwendung börsennotierte Wertpapiere handeln möchte, der fragt sich eher früher als später, wie sicher sein Geld und seine Wertpapiere aufbewahrt werden. Das geht auch Nutzern von Trade Republic so.

Zwar besitzt der 2015 gegründete Trading-App-Anbieter seit Dezember 2023 eine Vollbanklizenz. Dennoch verwahrt er die eingezahlten Kundengelder bislang weiterhin bei Partnerbanken. Das sind aktuell Deutsche Bank AG, J.P. Morgan SE, HSBC Continental Europe S.A. und Citibank Europe plc. Allerdings werden Kunden aus Deutschland nicht mehr der Citibank Europe zugeteilt.

Die Wertpapierdepots der Kunden führt die Trade Republic Bank GmbH selbst. Der Verwahrer der Wertpapiere ist die Clearstream International S.A. in Frankfurt am Main. Dieses Unternehmen fungiert als Zentralverwahrer für Wertpapiere und gehört zur Deutschen Börse AG.

Somit sind die Kundenvermögen bei Trade Republic durch zwei unterschiedliche Systeme abgesichert: Die nicht in Wertpapiere investierten Guthaben auf den Verrechnungskonten der Partnerbanken werden durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, während Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften über die Anlegerentschädigung abgedeckt sind.

Einlagensicherung: Schutz für nicht-investiertes Geld

Bei Trade Republic wird nicht-investiertes Kundenvermögen – also Geld, das noch nicht in Wertpapieren angelegt wurde – auf Verrechnungskonten bei den Partnerbanken Deutsche Bank, J.P. Morgan und HSBC Continental Europe verwahrt. Diese Konten unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung, die pro Bank und Kunde eine Absicherung von bis zu 100.000 Euro garantiert. Das bedeutet: Sollte eine dieser Banken zahlungsunfähig werden, greift das Schutzsystem. Dem Anleger gehen seine Einlagen bis zur genannten Obergrenze nicht verloren.

Wer wissen möchte, bei welcher Partnerbank sein Konto geführt wird, der kann dies in der Trade Republic App einsehen. Dort wird in der Profilansicht der Business Identifier Code (BIC) angezeigt.

Bei welcher Bank führt Trade Republic mein Konto?

BankBusiness Identifier Code (BIC)
Deutsche Bank AGDEUTDEFFXXX
J.P. Morgan SECHASDEFXXXX
HSBC Continental Europe S.A.TUBDDEDDXXX

Aussuchen können sich Anleger ihre Bank allerdings nicht, die Zuweisung erfolgt automatisch. Jede der drei Banken garantiert aber in ihrem „Informationsbogen für den Einleger“ eine Sicherungsobergrenze von „100.000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut“.

Wichtig zu wissen: Diese Formulierung bedeutet, dass alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Die Sicherungsobergrenze von 100.000 Euro gilt also nicht pro Konto. Wer zum Beispiel bei der Deutschen Bank 80.000 Euro liegen hat und bei der Konzerntochter Postbank 40.000 Euro, der bekommt bei einer Bankenpleite nicht 120.000 Euro erstattet, sondern 100.000 Euro. Darum sollten höhere Vermögen auf mehrere unabhängige Banken aufgeteilt werden.

Anlegerentschädigung: Schutz für Wertpapiere

Aktien, Zertifikate, ETFs, Fondsanteile und andere Wertpapiere sind keine Einlagen, daher unterliegen sie nicht der Einlagensicherung. Stattdessen gilt für sie die Anlegerentschädigung. Diese sichert sowohl Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften als auch die Wertpapiere selbst ab. Konkret umfasst der Schutz:

  • die geschuldeten Ausschüttungen und Verkaufserlöse aus Wertpapiergeschäften des Anlegers und

  • die Ansprüche auf Herausgabe der verwahrten Wertpapiere.

Letztere sind Eigentum des Kunden. Sie fallen bei einer Insolvenz nicht in die Konkursmasse und können somit nicht von den Gläubigern beansprucht werden. Vielmehr kann der Anleger die Herausgabe der Wertpapiere oder die Übertragung seines Depots auf eine andere Bank verlangen.

Die gesetzliche Anlegerentschädigung sichert dem Trader im Schadensfall einen Anspruch auf 90 Prozent seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften zu. Die Entschädigung ist jedoch auf maximal 20.000 Euro begrenzt. Sie springt nicht für Verluste ein, die durch eine falsche Beratung oder Anlagestrategie entstanden sind.

Einschätzung der Sicherheit bei Trade Republic

Trade Republic bietet ein hohes Maß an Sicherheit für Anleger. Die Kombination aus gesetzlicher Einlagensicherung und europäischem Anlegerentschädigungssystem deckt wesentliche Risiken ab.

Dennoch sollten sich Anleger der Grenzen beider Sicherungssysteme bewusst sein: Insbesondere bei hohen Summen, die die Entschädigungsobergrenzen überschreiten, empfiehlt es sich, Gelder und Wertpapiere auf mehrere Institute beziehungsweise Broker zu verteilen. So lässt sich der Schutz maximieren.

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Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn Trade Republic selbst statt eine der Partnerbanken insolvent wird?

Sollte Trade Republic insolvent werden, sind die Wertpapiere der Kunden sicher, da sie rechtlich nicht zur Konkursmasse gehören. Offene Beträge aus Dividenden oder Erlösen sind jedoch auf die Obergrenze der Anlegerentschädigung beschränkt (90 Prozent, max. 20.000 Euro). Nicht-investiertes Guthaben ist weiterhin über die Partnerbanken abgesichert.

Ist das Geld bei Trade Republic genauso sicher wie bei einer klassischen Bank?

Grundsätzlich ja, da die Einlagensicherung und der Schutz von Wertpapieren unabhängig vom Broker funktionieren. Trade Republic kooperiert mit renommierten Partnerbanken und Depotführern. Dennoch sollten Kunden bei höheren Summen auf die Sicherungsgrenzen achten und gegebenenfalls mehrere Anbieter nutzen, um das Risiko zu streuen.

Sind Einlagen, die auf mehrere Partnerbanken aufgeteilt sind, getrennt abgesichert?

Ja, Einlagen bei verschiedenen Partnerbanken unterliegen jeweils der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Bank und Kunde. Es ist aber zu beachten, dass Einlagen bei Banken derselben Gruppe, wie Deutsche Bank und Postbank, zusammengezählt werden. Durch eine Verteilung des Kapitals auf mehrere unabhängige Banken lässt sich der Schutz der Einlagen erhöhen.