Erklärung zur Barrierefreiheit von finanzfuchs.de

Gesetzliche Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 in Verbindung mit
§ 3 Abs. 1 S. 2 BFSG in Verbindung mit der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSGV).


1. Informationen zum Anbieter

FMK Compare GmbH

Eifflerstr. 43

22769 Hamburg

E-Mail: info[at]finanzfuchs.de

Tel.: +49 (0)40 3346761-10

Geschäftsführerin: Analena-Florine Flegel

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

finanzfuchs.de ist eine digitale Plattform für alle, die sich zu Themen rund um Finanzen informieren und eigenständig entscheiden möchten. Im Fokus stehen Vergleiche und Rechner zu Finanz- und Versicherungsthemen sowie begleitende Ratgeberartikel.

3. Verständnis der Dienstleistung

finanzfuchs.de stellt Themen rund um Finanzen klar und verständlich dar. Funktionen wie Rechner, Vergleiche, Artikel und Formulare sind barrierefrei konzipiert, sodass sie auch mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader) genutzt werden können.

4. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Wir erfüllen die Anforderungen des BFSG (§ 3 Abs. 2) durch Anwendung der BFSGV, insbesondere:

5. Hinweis auf nicht barrierefreie Inhalte

Trotz aller Anstrengungen gibt es möglicherweise noch Inhalte, die nicht vollständig barrierefrei sind. Dazu können gehören:

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Bereiche zu verbessern.

6. Fortlaufende Verantwortung und Aktualisierung

Wir stellen sicher, dass die Barrierefreiheitsanforderungen angesichts technischer Änderungen, geänderter Normen oder Spezifikationen dauerhaft erfüllt bleiben. Änderungen werden regelmäßig überprüft und die Erklärung entsprechend aktualisiert.

7. Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität

Sollte ein Teil der Dienstleistung nicht den Anforderungen entsprechen, 

8. Aufbewahrung der Informationen

Die für die Erklärung erstellten Informationen werden so lange aufbewahrt, wie die Dienstleistung angeboten wird.

9. Marktüberwachung und Zusammenarbeit

Auf begründetes Verlangen leisten wir sämtlichen erforderlichen Nachweis über die Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen und kooperieren mit den Marktüberwachungsbehörden.

Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde des Landes Hamburg, erreichbar unter:

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Amt für Verwaltung

Friesenstraße 13

20097 Hamburg

10. Feedbackmöglichkeiten

Wir stellen mehrere barrierefreie Wege zur Verfügung, um Barrieren zu melden oder Unterstützung anzufordern: